Arbeitsschutz für Dachdecker: Gefährdungen und Unterweisungen
Dacharbeiten gehören zu den risikoreichsten Tätigkeiten im Handwerk – hier finden Sie die typischen Gefährdungen, Pflichten und Nachweise im Überblick.
Was ist beim Arbeitsschutz für Dachdecker zu beachten?
Im Dachdeckerhandwerk steht der Schutz vor Abstürzen im Mittelpunkt, ergänzt um den sicheren Umgang mit Leitern, Gerüsten, Arbeitsmitteln und Witterung. Die konkreten Maßnahmen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Tätigkeiten und Baustellen.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Dachdecker- und Bedachungsbetriebe mit Beschäftigten – vom kleinen Familienbetrieb bis zum größeren Unternehmen. Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist der Arbeitgeber.
Gesetzliche Grundlage
- § 5 ArbSchG: Gefährdungsbeurteilung für die ausgeübten Tätigkeiten.
- § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1: Unterweisung der Beschäftigten.
- Branchen- und tätigkeitsspezifische DGUV-Regeln zu Absturzsicherung, Leitern und Gerüsten (zuständig: BG BAU).
Typische Fehler
- Fehlende oder unzureichende Absturzsicherung.
- Unsachgemäßer Einsatz von Leitern und Gerüsten.
- PSA gegen Absturz nicht vorhanden, nicht geprüft oder nicht genutzt.
- Keine baustellen- oder tätigkeitsbezogene Unterweisung und fehlende Nachweise.
Was prüft die Berufsgenossenschaft?
Geprüft wird üblicherweise, ob eine zur Tätigkeit passende Gefährdungsbeurteilung vorliegt, ob Maßnahmen zur Absturzsicherung festgelegt und umgesetzt sind, ob PSA bereitsteht und geprüft ist und ob die Beschäftigten unterwiesen wurden – samt nachvollziehbarer Nachweise.
Wie unterstützt CLartext?
CLartext unterstützt Dachdeckerbetriebe dabei, passende Dokumentationen und Unterweisungen auf Basis ihrer Tätigkeiten zu erstellen – etwa zu Absturz, Leitern, Gerüsten und Elektrowerkzeugen. Die Inhalte entstehen als Entwurf; Prüfung und Freigabe verbleiben beim Unternehmer (§ 13 ArbSchG). Nachweise werden prüffähig und WORM-archiviert in einer digitalen Prüfmappe gebündelt.
Häufige Fragen
Welche Gefährdungen sind besonders relevant?
Vor allem Absturz, dazu Leitern/Gerüste, Witterung, Elektrowerkzeuge, Lärm/Stäube und das Heben von Lasten.
Welche Unterweisungen sind nötig?
U. a. Absturzsicherung, PSA gegen Absturz, Umgang mit Leitern/Gerüsten – abgeleitet aus der Gefährdungsbeurteilung.
Wer ist verantwortlich?
Der Arbeitgeber – für Beurteilung, Maßnahmen, Unterweisung und Dokumentation.