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Unterweisung im Arbeitsschutz: Pflicht, Inhalte und Nachweis

Unterweisungen vermitteln Mitarbeitern die Schutzregeln aus der Gefährdungsbeurteilung – hier finden Sie Pflichten, Anlässe und Anforderungen an den Nachweis.

Einleitung

Die Unterweisung ist die verständliche Vermittlung der für den Arbeitsplatz geltenden Schutz- und Verhaltensregeln an die Beschäftigten. Sie baut inhaltlich auf der Gefährdungsbeurteilung und den daraus abgeleiteten Betriebsanweisungen auf und muss zur tatsächlichen Tätigkeit passen.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Beschäftigten eines Betriebs, einschließlich Aushilfen, Leiharbeitnehmern und Praktikanten. Neue Mitarbeiter sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zu unterweisen. Verantwortlich für die Durchführung ist der Arbeitgeber.

Gesetzliche Grundlage

Typische Fehler

Was prüft die Berufsgenossenschaft?

Geprüft wird üblicherweise, ob Unterweisungen durchgeführt wurden, ob sie zu den Gefährdungen am Arbeitsplatz passen, ob sie regelmäßig wiederholt werden und ob für jede unterwiesene Person ein nachvollziehbarer Nachweis mit Datum und Inhalt vorliegt.

Wie unterstützt CLartext?

CLartext unterstützt Unternehmen dabei, Unterweisungen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, Mitarbeitern zuzuweisen und prüffähig zu dokumentieren. Die Inhalte werden als Entwurf erzeugt; Prüfung und Freigabe verbleiben beim Arbeitgeber (§ 13 ArbSchG). Fällige Wiederholungen lassen sich pro Mitarbeiter nachhalten.

Häufige Fragen

Wie oft muss eine Unterweisung erfolgen?
Mindestens jährlich (DGUV Vorschrift 1, § 4) sowie zusätzlich anlassbezogen.

Wer muss unterwiesen werden?
Alle Beschäftigten; neue Mitarbeiter vor Aufnahme ihrer Tätigkeit.

Wie wird eine Unterweisung nachgewiesen?
Mit einem Nachweis, der Datum, Inhalt und Person dokumentiert.