Gefährdungsbeurteilung erstellen: Pflicht, Inhalte und Beispiele
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes – hier finden Sie Pflichten, Inhalte und typische Fehler im Überblick.
Einleitung
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Arbeitsschutz. In ihr ermittelt der Arbeitgeber systematisch die Gefährdungen, die mit den Tätigkeiten, Arbeitsmitteln und Stoffen im Betrieb verbunden sind, bewertet das jeweilige Risiko und legt geeignete Schutzmaßnahmen fest. Sie bildet die Basis für Betriebsanweisungen und Unterweisungen.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Arbeitgeber – vom Einzelbetrieb bis zum Konzern, in jeder Branche. Die Pflicht besteht ab dem ersten Beschäftigten. Auch kleine Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe müssen für ihre Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und aktuell halten.
Gesetzliche Grundlage
- § 5 ArbSchG: Pflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
- § 6 ArbSchG: Pflicht zur Dokumentation von Ergebnis, Maßnahmen und Überprüfung.
- Konkretisierungen u. a. in DGUV-Vorschriften, Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Der typische Ablauf: Gefährdungen ermitteln, Risiken bewerten, Maßnahmen festlegen und umsetzen, Wirksamkeit prüfen und das Ergebnis dokumentieren.
Typische Fehler
- Keine Aktualisierung bei neuen Arbeitsmitteln, Stoffen oder Abläufen.
- Pauschale Vorlagen ohne Bezug zu den tatsächlichen Tätigkeiten.
- Fehlende oder lückenhafte Dokumentation.
- Fehlende Unterweisung der Mitarbeiter zu den festgelegten Maßnahmen.
Was prüft die Berufsgenossenschaft?
Bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder die Aufsichtsbehörde wird in der Regel kontrolliert, ob eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, ob sie zu den tatsächlichen Tätigkeiten passt, ob Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt wurden, ob die Dokumentation aktuell ist und ob die Beschäftigten entsprechend unterwiesen wurden.
Wie unterstützt CLartext?
CLartext unterstützt Unternehmer dabei, aus einer Tätigkeit, einem Arbeitsmittel oder einem Gefahrstoff einen strukturierten Entwurf für die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die fachliche Prüfung und Freigabe verbleiben beim Arbeitgeber (§ 13 ArbSchG). Freigegebene Dokumentationen lassen sich anschließend in Unterweisungen überführen und prüffähig nachweisen.
Häufige Fragen
Ab wann ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Nach § 5 ArbSchG ab dem ersten Beschäftigten – unabhängig von Betriebsgröße und Branche.
Muss die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden?
Ja. § 6 ArbSchG verlangt die Dokumentation von Ergebnis, Maßnahmen und Überprüfung.
Wie oft muss sie aktualisiert werden?
Bei Änderungen von Arbeitsmitteln, Stoffen, Verfahren oder Vorschriften sowie nach Unfällen; eine regelmäßige Überprüfung wird empfohlen.